Beschlusslage



Würzburg, 4. Juli 2020

Bürokratie nicht als Recycling verpacken

Die Jungen Liberalen Unterfranken fordern eine Befreiung von Kleinunternehmern (definiert nach Kleinunternehmerregelung § 19 UStG) von den Lizenzierungs- und Registrierungspflichten des Verpackungsgesetzes. Auch sollen Kleinunternehmer von der Beteiligung an einem dualen System zur Lizenzierung der Verpackung freigestellt sein.

Aktuell gilt das VerpackG für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen (inkl. Füllmaterial) gewerblich in Verkehr bringen. Bei einem Verstoß kann es zu einer Geldstrafe, Abmahnungen von Mitbewerbern bis hin zu einem Verkaufsverbot kommen.

Das Problem am aktuellen VerpackG ist, dass Händler ihre benötigte Verpackungsmenge im Voraus schätzen müssen. Dies ist allerdings besonders für Kleinunternehmer mit mehr unregelmäßigen Verkäufen schwer einzuschätzen und eine weitere bürokratische Hürde, die Menschen davon abhält sich ein Nebeneinkommen als Händler auf digitalen Plattformen, wie eBay zu verdienen.

Da Unternehmen, die eine Einstufung als Kleinunternehmer haben, nur geringe Umsätze vorweisen, ist der bürokratische Aufwand durch die Pflichten des VerpackG nicht verhältnismäßig zu der in den Verkehr gebrachten Verpackungsmenge.

Deshalb sind Kleinunternehmer von den oben genannten Pflichten des VerpackG zu befreien.

 

Niclas Hornung, Niklas Herzog, Yannik Mohren, Markus Bohn