Beschlusslage



Würzburg, 30. November 2019

Mehr Kapitalismus wagen – frei, mutig und europäisch-global

Ein freier europäischer Markt– gemeinsam global wettbewerbsfähig

Die Europäische Union ist die größte Errungenschaft unseres Kontinents. Ein geeintes Europa sichert uns Wohlstand und Frieden. Es schafft Freiheit und Freizügigkeit für alle. Doch erleben wir zu häufig Mut- und Machtlosigkeit im zukunftsorientierten Reformieren des Zusammenlebens in Europa. Gleiches gilt im Auftreten gegenüber anderen Staaten. Wir Jungen Liberalen Unterfranken sehen in Europa die Zukunft Deutschlands. Nur mit einem starken Auftreten Europas wird Deutschland langfristig sowohl wirtschaftlichen Erfolg als auch Wohlstand der Bürger sicherstellen können. Denn der wirtschaftliche Erfolg Deutschlands ist in erheblichem Maße von der Stellung Europas als Wirtschaftsstandort abhängig, da unser Land im Wettbewerb der Wirtschaftsmächte nur schwer alleine bestehen kann. Demnach bedarf es einer entschlossenen und zielorientierten gemeinsamen europäischen Strategie. 

Dabei setzen wir auf europäische, verbindende Politikansätze, welche sich nicht gegenseitig ausspielen, sondern die Standortfaktoren einzelner Mitgliedstaaten optimal miteinander verbinden und so einen europäischen Mehrwert schaffen. Denn uns wird im Vergleich zu anderen außereuropäischen Staaten nicht damit geholfen sein, sich im kleinteiligen Regulierungswahnzu verlieren. Die europäische Politik muss sich stets am Wohle der Unionsbürger orientieren und somit mutige Wege gehen. So schaffen wir es, uns, aber auch anderen Nationen, Chancen zu ermöglichen und die Interessen Deutschlands und 
Europas innerhalb der Weltgemeinschaft adäquat zu vertreten. Ein starkes Europa nach innen schafft zudem ein starkes Europa nach außen. Neue Wege in Partnerschaften mit anderen Ländern können sich eröffnen und Kooperationen in weltweiten Projekten maßgeblich angetrieben werden. Über Förderprojekte strukturschwacher Staaten und intensiven wirtschaftlichen Kontakten zu Drittstaaten schaffen wir einen Mehrwert für uns und die Welt. Deutschland muss sich seiner herausragenden Rolle innerhalb der Europäischen Union in Gänze bewusstwerden und wegweisende Strukturmaßnahmen anstoßen. Die deutsche Politik muss sich ehrlich machen und klare Kante zeigen. Dafür reicht eine proeuropäische Anscheins- und Symbolpolitik nicht aus. Deutsches Handeln muss auf bestmögliche europäische Ergebnisse gerichtet sein und darf diesen auf nationaler Ebene nicht zuwiderlaufen. Gerade der oftmals noch vorhandene Protektionismus der eigenen inländischen Wirtschaft steht einem auf Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit orientierten Wirtschaftsstandort Europa entgegen. Wir Junge Liberale bekennen uns zu einem freien Markt innerhalb Europas. Dazu gehört es, dass wir uns zum einen aus der Gängelung übereifriger und von unbedachtem Aktionismus geprägten politischen Schnellschüssen befreien und zum anderen den Fokus auf paneuropäische Lösungen setzen. 

Eine der großen Errungenschaften der EU ist die grundsätzliche Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Es schafft für einen jeden vielfältige Möglichkeiten innerhalb des europäischen Arbeitsmarktes nach seinen Bedürfnissen und Lebensentwürfen glücklich zu werden. Nachholbedarf sehen wir aber noch immer bei der Anerkennung von Berufsausbildungen und sonstigen Abschlüssen. Ebenso dürfen nationalstaatliche Berufsausübungsbeschränkungen innerhalb des Handwerks sowie der Industrie europaweit keine Steine in den Weg legen. Vielmehr soll die tatsächliche Fähigkeit der Berufsausübung und die erbrachte Leistung darüber entscheiden, ob ein Berufswunsch Bestand haben kann. So schaffen wir überall in Europa gleiche Arbeits-, Gründungs- und Selbstverwirklichungschancen. 

Der europäische Markt schafft Effizienz und Innovation. Mit einer finalen 
innereuropäischen Öffnung verstärken wir die Zusammenarbeit verschiedener Wirtschafts- und Forschungssektoren. Sowohl staatliche als auch unternehmerische Doppelstrukturen können minimiert und bestmögliche Ergebnisse kosteneffizient erzielt werden. Freiwerdende Gelder können sinnvoll anderweitig investiert oder bestehende Projekte intensiviert vollzogen werden. Zur Zielerreichung des offenen innereuropäischen Marktes müssen bestehende gesetzliche Markthemmnisse aufgehoben werden. Dabei bekennen wir uns zu 
den Grundfreiheiten. Nach der Personenfreizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt wollen wir in einem nächsten Schritt die Niederlassungsfreiheit weiter positivrechtlich ausgestalten und Unternehmensniederlassungen für alle vereinfachen. Es soll künftig nicht mehr auf Herkunft und Rechtsform ankommen müssen, denn diese Faktoren entscheiden letztlich nicht über den Erfolg des Unternehmens als solches. Stattdessen setzen wir auf den unternehmerischen Geist und das Entwicklungspotenzial dieser Unternehmen. Denn als Gegenpol zu planwirtschaftlichen Maßnahmen belebt Konkurrenz in sämtlichen Marktbereichen das Geschäft und schafft damit neben Fortschritt bessere Auswahlmöglichkeiten sowie Potenziale für Verbraucher. Dazu wollen wir auch Investitionsmöglichkeitenfür europäische Unternehmen in Infrastruktur innerhalb des europäischen Marktes vereinfachen. Damit schaffen wir Möglichkeiten des Wettbewerbs um beste Lösungen und beste Konzepte sowie eine Entlastung der Staatshaushalte.

Weil es der Staat nicht besser kann!

In vielen europäischen Volkswirtschaften hält nach wie vor der Staat einen beachtlichen Anteil an Unternehmensanteilen und greift aktiv in das 
Marktgeschehen ein. Staatliche Unternehmensbeteiligungen führen dabei aus Sicht der Jungen Liberalen Unterfranken zu Marktverzerrungen. Denn diese schränken die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen ein und verhindern Wettbewerb. Ebenso werden oftmals politische Staatsziele in Abwägungen mit einbezogen, wodurch die Wirtschaftlichkeit im Zweifel eine nachgeordnete Rolle spielen kann. Unternehmen mit Staatsbeteiligung erfahren zudem häufig Sonderbehandlungen, zum Beispiel durch staatliche Stützen, statt auf strikte Umstrukturierungen zu setzen und Neuausrichtungen nach wirtschaftlichen Aspekten durchzuführen. Dabei werden Milliarden an Steuergeldern in die vermeintliche Rettung von Arbeitsplätzen und Unternehmen gesteckt, welche an anderer Stelle dringend benötigt werden. Notwendige strukturelle Maßnahmen zur Sanierung werden oftmals lediglich aufgeschoben. Fördermaßnahmen für Bestandspersonal bleiben in hoffnungsvoller Erwartung der Revitalisierung aus. Der Steuerzahler verantwortet letztlich die Misswirtschaft von Unternehmen, insbesondere derer unter staatlicher Beteiligung. Langfristige und sinnhafte Entscheidungen zum Wohle der Allgemeinheit und ein verantwortungsvoller Umgang mit den Steuergeldern der Bürger müssen stets im Fokus staatlichen Handelns stehen. Unternehmensbeteiligungen sind daher auf ein Minimum zu reduzieren, um geschaffene staatliche Marktmonopole und deren oftmals planwirtschaftlichen Hemmnisse aufzulösen. Staatliche Anteile an Unternehmen und Banken sind dem Markt zur Verfügung zu stellen. Damit freiwerdendes Kapital ist für Infrastrukturmaßnahmen und Grundlagenforschung zu verwenden. 

Subventionen sind Mist!

Eines der größten Etats der EU ist leider immer noch der für Agrarsubventionen. Neben den großen wirtschaftlichen Verwerfungen gerade gegenüber afrikanischen Staaten, macht sich Europa durch starken Protektionismus auch ethisch unglaubwürdig. Subventionen als politische Lenkungsinstrumente stehen der Innovationskraft unserer Tüftler und Macher entgegen. Nicht überlebensfähige Unternehmen oder Ideen dürfen nicht vom Staat künstlich gegen den freien Markt am Leben erhalten werden. Dieser geschaffene Wettbewerbsvorteil geht zulasten von Neuunternehmern und neuen Ideen. Sinnvoller ist es, wenn der Staat Grundlagenforschung fördert und deren Ergebnisse allen zur Verfügung stellt. Umgekehrt ist die Schaffung von (globalen) Wettbewerbsnachteilen für inländische Unternehmen ebenso abzulehnen. Die Politik darf bestehende Unternehmen und Wirtschaftszweige nicht gezielt zu schädigen versuchen. Jedes Unternehmen jedes Wirtschaftszweiges hat zunächst positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Staatsfinanzen. Deshalb sind ganz besonders sinnwidrige sowie verbraucherfeindliche Steuern auf CO2 und Inlandsflüge abzulehnen. 

Der europäische Markt in der Welt

Ein starker und wettbewerbsfähiger europäischer Markt kann in der Weltgemeinschaft mit all seinen Wirtschaftsstandorten mithalten - davon sind wir überzeugt. Innovationskraft dank freier Marktwirtschaft ist unser Ziel. So wird der europäische Standort als Handelspartner stets attraktiver und ernst genommen. Handelsbeziehungen auf Augenhöhe wollen wir fördern. Einfuhrrichtlinien sollen nach partnerschaftlichen Gesichtspunkten überdacht und entsprechend überarbeitet werden. Im Fokus sollen dabei stets wirtschaftliche Aspekte stehen, denn Standortvor- bzw. -nachteile können durch gute Handelsbeziehungen Vorteile für jede Seite mit sich bringen. Wir wollen vermehrt auf die natürlichen Rahmenbedingungen vor Ort setzen und eine effiziente, sinnvolle und umweltschonende Welt-Ressourcennutzung fördern. 

Verantwortungsvolle Geldpolitik

Die Politik der Zentralbanken führt seit geraumer Zeit zu einer Überversorgung an billigem Geld. Diese Nullzinspolitik hat zur Konsequenz, dass Staaten und Banken ohne Risiko Schulden machen können und nicht damit rechnen müssen, dass ihnen der Geldstrom abgedreht wird. Wir betrachten dies als elementaren Gegensatz zum Grundsatz des verantwortungsvollen Wirtschaftens. An diesen müssen Staaten gebunden sein, denn nur so erreichen wir Verlässlichkeit und Zielorientierung. Staatsfinanzen sowie der Schuldenabbau müssen zwingender im Auge behalten werden. Künstliche Zinssenkungen sollen nicht mehr stattfinden, denn in gleichem Zuge erleiden Sparer bei einem solchen Vorgehen der unbegrenzten Geldbereitstellung Milliardenverluste. Staatliche Fehlwirtschaft darf nicht weiter zu Lasten der Steuerzahler betrieben werden. Vielmehr bedarf es eines optimierten Schutzes der Bürger für staatlich beeinflusste Kaufkraftschwankungen. Mit einer Loslösung des politischen Einflusses auf Zentralbanken unter Freigabe der herausragenden geldpolitischen Stellung schaffen wir mehr Druck auf Regierungen, wirtschaftlich vernünftig zu agieren. Gleichzeitig schaffen wir Kontrollmechanismen im Sinne eines marktwirtschaftlichen Wettbewerbs, die einer planmäßigen Inflationierung vorbeugen. Denn die Aufwertung der eigenen Währung der Zentralbanken rückt zurück in den Fokus. Durch die entstehenden Alternativen wird die allgemeine Konkurrenzfähigkeit erprobt, sodass ein vernünftiger und besserer Umgang mit den Mitteln erforderlich wird. 

Marktwirtschaft und Umweltschutz

Marktwirtschaft und Umweltschutz schließen sich nicht gegenseitig aus. Vielmehr sehen wir in einer Kombination den effizientesten und bestmöglich umsetzbaren Weg zum Erfolg. Denn mit Innovation und Technologieoffenheit in Verbindung mit gezielten Begrenzungen von Treibhausgasen ohne spezielle Technologiesubventionen werden wir zu tragfähigen Lösungen für uns und die Umwelt kommen. Mit verstärkter Grundlagenforschung sollen neue Wege beschritten werden. Weiter muss konsequent auf ein europaweites Treibhauslimit mittels Klimascheinen gedrängt werden. Nationalstaatlichen Alleingängen und unbedachtem Klimaaktionismus treten wir entgegen. Nach europaweiter Etablierung wollen wir ein weltweites Treibhauslimit anstreben. Zusätzlich bedarf es konkreter europäischer Fördermaßnahmen zum Umweltschutz in Drittländern. 

Gründerschmiede Europa 

Nur wer Mut lernt, kann mutig sein. Die heutige U30-Generation befasst sich jedoch kaum mit Wirtschaft, Finanzen und Globalisierung. Mut und Wagnis sind selten geworden und müssen wiederbelebt werden. Dies erfordert jedoch gewisse Basiskenntnisse. Im Unterricht ist der Zusammenhang zwischen Freiheit, Frieden und Kapitalismus generell stärker zu erwähnen und zu behandeln. Globalisierung und vereinzelte Wettbewerbsverzerrungen dürfen nicht – wie in der Vergangenheit erfolgt und in der Gegenwart erfolgend – zu allgemeiner Kapitalismuskritik instrumentalisiert werden. Dazu bedarf es einiger wesentlicher 
inhaltlicher Änderungen in den Lehrplänen des Geographie- und 
Wirtschaftsunterrichtes. Realschulunterricht ist bereits sehr stark mit 
wirtschaftlichen und unternehmerischen Inhalten durchzogen, weshalb es hier keiner wesentlichen Änderungen bedarf.
Der Mittelschulunterricht ist bereits auf eine sehr starke Berufsorientierung ausgerichtet. Dies ist auch beizubehalten. Dennoch sollten Konzepte angeregt werden, welche den Mittelschulunterricht noch mehr in eine Ausbildungsschule transformieren. In jedem Fall sollten Kurzausbildungen, Praktika und Unternehmenserfahrungen in stark vertiefter Zusammenarbeit mit örtlichen Unternehmen weiter ausgebaut werden. So soll ganz besonders den Mittelschülern eine Perspektive gegeben werden gegebenenfalls auch ohne guten Abschluss eine berufliche Karriereoption zu haben. Somit bezieht sich das Folgende vorwiegend auf den gymnasialen Unterricht, wobei diese Grundgedanken entsprechend und an das jeweilige Niveau angepasst auch auf Real- und Mittelschule anwendbar sind. 

Wirtschaftsunterricht

Ziel des Wirtschaftsunterrichtes sollte es sein, dass den Schülern der 
Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Freiheit, Kapitalismus und Markt nahegebracht wird. Die gymnasiale Ausbildung sollte das Ziel haben, eine Elite auszubilden, welche in der Lage ist, später selbständig neue Ideen und neue Unternehmen in die Gesellschaft einzubringen.Dafür muss zunächst das Pflichtfach „Wirtschaft und Recht“ größtenteils von rechtlichen Inhalten bereinigt und schließlich als reines Fach „Wirtschaft (mit rechtlichen Bezügen)“ gelehrt werden. 

In der Mittelstufe ist der rechtliche Teil besonders stark zu verändern. Die 
rechtliche Bedeutung von Willenserklärungen oder bestimmten 
Verbraucherschutzvorschriften bedürfen keiner 17 Std. Schulunterricht und haben für die Schüler keinerlei praktisch relevanten Wert. Vielmehr sollten Fragen der Unternehmensgründung länger und ausführlicher behandelt werden. In diesem Zusammenhang sollten wesentliche wettbewerbsrechtliche, „gründungsrechtliche“ und steuerrechtliche Regelungen behandelt werden, Grundzüge des Bilanzierens und der Unternehmensfinanzierung erlernt werden. Dabei ist auch auf 
Arbeitnehmermitbestimmung, Tarifverhandlungen und das sehr 
arbeitnehmerfreundiche arbeitsrechtliche Richterrecht einzugehen. Ebenso müssen die Auswirkungen von Steuern und Abgaben auf ein Unternehmen generell behandelt werden. Aktuelle Unternehmensgründungs- und abwicklungsentwicklungen sind unter kritischer Auseinandersetzung mit Blick auf mögliche Ursachen zu untersuchen. 

In der Oberstufe soll der „Rechtsteil“ komplett umstrukturiert werden. 
Grundlagen der Rechtsordnung sollten in Grundzügen im Sozialkundeunterricht untergebracht bzw. vertieft werden, welcher dafür um mind. 1 Schulstunde pro Woche erhöht werden sollte. Strafrecht, Rechtstechnik, Eigentumsordnung und das Recht der Leistungsstörungen sind in der derzeitigen Form so nicht zu behandeln. An deren statt ist konkret auf den Unterschied zwischen kapitalistisch-marktwirtschaftlichen und sozialistisch-planwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen einzugehen. Die Misswirtschaft der DDR, deren Auswirkungen auf Freiheit, Umwelt, Bürgerrechte und Demokratie sind besonders herauszuarbeiten und in den Fokus zu nehmen. Die basale Bedeutung von Eigentums- und Berufsfreiheit für ein fortschrittliches und von Wohlstand geprägtes Land muss beleuchtet werden. Dabei ist auch die Auswirkung von staatlichen Subventionen auf den Markt und freien Wettbewerb kritisch zu untersuchen. In diesem Zusammenhang kann auf das wirtschaftliche Risiko von Leistungsstörungen und insbesondere Pflichten zwischen Vertragspartnern eingegangen werden. 

In einem zweiten Schritt ist verstärkt praktischer Wirtschaftsunterricht abzuhalten. Dabei sollen Planspiele, Praktika, „Unternehmertage“ und Vorträge verstärkt genutzt werden. Als Anreiz können freiwillige Praktika in den Ferien positiv in die Benotung am Ende des Schuljahres einfließen. Dies soll mit einer verstärkten Zusammenarbeit mit örtlichen Unternehmen geschehen. Sowohl akademische als auch auszubildende Berufe sind zu berücksichtigen. Als Planspiele sollen z.B. „Unternehmen am Markt“ oder „Unternehmensgründung“ als Orientierungshilfe herangezogen werden. Darüber hinaus soll ab Beginn des Wirtschaftsunterrichtes eine grundsätzlich verpflichtende „Unternehmerwoche“ in den Sommerferien durchgeführt werden. Die Schüler sollen vor allem mit wirtschaftlichen Abläufen des Unternehmens (Finanzen, Konkurrenten, 
Rechtsstreitigkeiten, etc.) vertraut gemacht werden und Praxiserfahrung 
sammeln. 

Geographieunterricht: 

Der Geographieunterricht behandelt unter anderem Globalisierungsfragen. 

In der Mittelstufe sollen verstärkt Unterschiede zwischen Plan- und 
Marktwirtschaft herausgearbeitet werden. Auch ist der Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher, politischer und sozialer Freiheit in sozialistischen im Vergleich zu kapitalistischen Staaten einzugehen. Der Zusammenhang zwischen Freihandel 
und Frieden im Gegensatz zu Abschottung und Krieg ist in Grundzügen zu behandeln. 

In der Oberstufe sind Vor- und Nachteile von Globalisierung und Freihandel zu vertiefen. Im Rahmen von Umweltschutz und Ressourcenverbrauch ist ein Vergleich zur DDR anzustellen. Dabei ist planwirtschaftliche Umweltpolitik mit marktwirtschaftlicher Umweltpolitik zu vergleichen. Die Chancen eines Ideenwettbewerbs in einem freien Markt sind besonders zu untersuchen und herauszuarbeiten. In jedem Fall muss verhindert werden, dass es wieder zu einer einseitigen Kapitalismus- und Globalisierungsverteufelung aufgrund einseitiger Lehrbücher kommt. 

German Gründerszene

Deutsche Unternehmensneugründungen sind rückläufig. Eine große Vielzahl an Neugründungen geht aufgrund der hohen Steuer- und Bürokratielast in den ersten Jahren pleite. Deshalb müssen Gründungsrisiken verringert werden. Einkommens- und Körperschaftssteuer sind in den ersten zwei Geschäftsjahren nicht zu erheben. Bei besonderem Bedarf kann dies bis zum fünften Jahr verlängert werden. Eine weitere große Belastung für Neugründungen kann die Umsatzsteuer sein, sofern mehr als 500.000€ Umsatz gemacht werden. Denn dann gilt die Sollbesteuerung und die Umsatzsteuer wird bereits mit Rechnungstellung an den Kunden fällig. Damit dies nicht zum Scheitern vieler Neugründungen führt, soll in den ersten zwei Geschäftsjahren unabhängig vom Umsatz die Ist-Besteuerung Anwendung finden, d.h. erst mit Zahlungseingang wird die Umsatzsteuer fällig. Bei Bedarf soll diese Besteuerung bis ins fünfte Geschäftsjahr verlängert werden können. Diese Steuererleichterungen sollen eine Neugründerförderung darstellen, d.h. missbräuchliche „Zweitneugründungen“ zur Steuervermeidung sind unzulässig. Auch ist bei Gründern, die bereits ein Unternehmen haben, genau zu prüfen, ob die anfallenden Steuern hier nicht über die Einnahmen der/des Erstunternehmen(s) getilgt werden können. 

Die Gewerbesteuer dient der Eigenfinanzierung der Gemeinden. Dennoch stellt sie eine Belastung für gewerbliche Unternehmen dar. In den ersten zwei Geschäftsjahren wird auf die Erhebung der Gewerbesteuer verzichtet. Bis zu 5 Jahren soll die Gewerbesteuer in strukturschwachen Regionen unter den bisherigen Mindesthebesatz bis auf 0 \\\% gesenkt werden können. Die Gemeinden entscheiden hier weiterhin autonom, ob sie ab dem dritten Geschäftsjahr ihre Gewerbesteuer senken oder auf dessen Erhebung verzichten. Dieser steuerliche Wettbewerb soll strukturschwachen Regionen die Möglichkeit geben, eine Ansiedlung von Unternehmen zu fördern und Arbeitsplätze sowie eine langfristige sichere finanzielle Grundlage zu schaffen. Welche Regionen strukturschwach sind, wird von den Landesregierungen anhand eines festgelegten Rahmens unter Berücksichtigung von Einwohnerzahl, bestehenden Unternehmen, Arbeitslosenquote und Neugründungen festgelegt. Auch hier müssen „Zweitneugründungen“ und unzulässige Steuervermeidungsmodelle verhindert werden. 

Einkommens- und Körperschaftssteuer sind – besonders mit Blick auf Klein- und Mittelunternehmen – zu senken. Einnahmen aus Gewinneinkünften sind einem niedrigeren Steuersatz zu unterwerfen. Zur Entlastung von Klein- und Kleinstunternehmen ist ein Freibetrag von mindestens 500.000 € oder eine Freigrenze bis zu einer Millionen Euro Ertrag einzuführen. Bei Neuunternehmen soll ab dem dritten bis zum fünften Geschäftsjahr bei besonderem Bedarf ein abgesenkter Steuersatz angewendet werden, sofern und soweit die Steuererhebung nicht komplett ausgesetzt worden ist. Auf Antrag und bei Bedarf soll eine Stundung der Zahlung von Einkommens- und Körperschaftssteuer ab dem dritten bis zum fünften Geschäftsjahr zur Abfederung von 
Umsatzschwankungen möglich sein. Der Umsatzsteuersatz von 19\% ist viel zu hoch. Dieser ist auf 13\% zu senken. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7\% stellt eine Ungleichbehandlung dar und ist abzuschaffen.Da die Gewerbesteuer die finanzielle Unabhängigkeit der Gemeinden sichert, soll diese in nicht strukturschwachen Regionen weiterhin autonom erhoben werden. Dies entspricht der Idee eines dezentralen, subsidiären und bürgernahen Staates. Um die Einnahmeverluste der Gemeinde aufgrund der gesenkten Einkommens- und Körperschaftssteuer zu mindern, ist die Gewerbesteuer auch auf freie Berufe und LuF auszuweiten.

Yannik Mohren, Dominik Konrad, Max Bruder, u.a.