Aschaffenburg, 27. April 2025
Keine Alkoholverbote im öffentlichen Raum
Die Julis Aschaffenburg mögen beschließen, sich gegen generelle Alkoholverbote und Verbote für den Komsum von Cannabis in öffentlich zugänglichen Bereichen (z. B. Fußgängerzone, Uferpromenade, öffentlicher Platz, Grünanlage) auszusprechen. Bestehende Beschränkungen – insbesondere in Grünanlagen – müssen auf ihr tatsächliches Gefahrenpotenzial hin überprüft werden und sollte dort nur beibehalten werden, sofern konkrete Störungen oder Gefährdungen nachgewiesen werden.
Begründung
Eingriff in die Grundrechte und Persönliche Freiheit
Das allgemeine Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum greift unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie in die Freizügigkeit (Art. 11 GG) ein. Jeder Bürger soll selbst entscheiden dürfen, ob und wo er ein Glas Wein oder Bier genießt, solange dabei keine unzumutbare Störung Dritter vorliegt. Alkoholkonsum ist kulturell und sozial häufig Teil privater oder gemeinschaftlicher Freizeitaktivitäten. Pauschale Verbote kriminalisieren ein ansonsten legales Verhalten ohne Einzelfallprüfung.
Verhältnismäßigkeit und Handlungsbedarf
In den allermeisten Fällen führt moderater Alkoholkonsum im Stadtbild nicht zu einer erhöhten Kriminalitäts- oder Lärmbelastung. Vielmehr sind es punktuelle Ausnahmen (unterschiedliche Veranstaltungen, Gruppenübergriffe), die zielgerichtet mit zeitlich und räumlich begrenzten Maßnahmen reguliert werden sollten. Diesem kann jedoch mittels präventiven Polizeirecht bereits Abhilfe geschaffen werden. Hierfür sind keine weiteren Verordnungen von Städten oder Kommunen notwendig. Eine Gefahrenprognose muss auf realen Daten (z. B. Polizeistatistiken zu Ruhestörungen, Müllaufkommen, Polizeieinsätzen) basieren. Liegt keine nachgewiesene Häufung vor, rechtfertigt dies kein generelles Verbot.
Soziale Gerechtigkeit und Benachteiligung einkommensschwacher Personen
Für viele Bürger mit geringem Einkommen wie zum Beispiel junge Personen oder Rentner sind Bars, Clubs und Gaststätten sehr teuer. Ein Alkoholkonsum – beispielsweise zu einem Geburtstags-Picknick im Park – ist für sie eine erschwingliche Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ein Verbot öffentlicher Trinkgelegenheiten verschärft die soziale Ungleichheit und begünstigt Ausgrenzung: Wer sich teure Gastronomie nicht leisten kann, wird von selbstverständlichen Freizeitaktivitäten ausgeschlossen.