30. April 2026
Eine liberale Finanzverfassung für Deutschland
Die Jungen Liberalen Aschaffenburg mögen beschließen,
um eine effiziente öffentliche Verwaltung sicherzustellen, muss die Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland neu geordnet werden. Das Ziel muss hierbei sein, durch eine klare Trennung auf vertikaler und horizontaler Ebene die demokratische Entscheidungsfähigkeit der Landtage und kommunaler Verwaltungsorgane wiederherzustellen. Außerdem soll insgesamt die Staatsquote gesenkt werden, langfristig auf 40\\\\%.
Für echte Demokratie in Landtagen und Kreistagen
Die meisten Landtage und kommunale Vertretungen sind im Moment de-fakto ihrer Haushaltskompetenz beraubt, da durch Vorgaben des Bundes, enge Vorschriften zur Steuerfindung und vertikale und laterale Transferleistungen der Haushalt schon fast vollständig feststeht, bevor auch nur eine Zeile davon beraten wurde. Auf kommunaler Ebene ist dies noch einmal kritischer, so gut wie alle Kommunen sind finanziell vollständig handlungsunfähig und können nur noch durch Förderprogramme die Insolvenz abwenden.
Dies muss sich ändern. Wir fordern daher im Grundsatz ein vollständiges Ende aller Transferleistungen zwischen der Bundesebene, der Landesebene und den Kommunen. Jede dieser drei Ebenen soll auf eigener Grundlage jeweils aus eigenen Steuern finanziert werden. Außerdem soll der Länderfinanzausgleich restlos abgeschafft werden, da dieser 35 Jahre nach der Wiedervereinigung seinen Sinn verloren hat und nur ineffiziente und wirtschaftsfeindliche Politik subventioniert.
Der neue Grundsatz soll sein, dass jede der drei Ebenen in Deutschland nur noch ihrem eigenen Wahlvolk über ihre fiskale Struktur Rechenschaft schuldig ist. Gutes Wirtschaften soll sich somit lohnen.
Hierbei gibt es allerdings eine Ausnahme. Die Bildung ist Ländersache und muss dies auch bleiben. Um dies zu erreichen, sollen die Länder über einen bundesweiten Ausgleichstopf verpflichtet werden, gemeinsam einen fixen Prozentsatz des deutschen BIPs aufzubringen, der wiederum auf jeden Schüler gleichermaßen verteilt wird. Für Grundschüler, Sekundärschüler und Berufsschüler können hierbei andere Quoten gelten, um den Besonderheiten der Schulformen Rechnung zu tragen. Insbesondere sollen jedoch auf Schüler aller drei Bildungswege der sekundären Stufe gleich viel an staatlichen Ausgaben entfallen, um nicht einen Bildungsweg gegenüber den anderen zu bevorzugen.
Förderungen des Bundes für die Länder dürfen nur noch für Investitionsgüter erfolgen, und in keinem Fall mehr als 20\\\\% des Landeshaushaltes darstellen.
Für eine liberale Sozialversicherung
Das Sozialversicherungswesen soll grundsätzlich privatrechtlich organisiert sein. Die bestehenden öffentlichen Krankenkassen sollen zu einer einzigen Krankenkasse, der „Deutschen Krankenversicherung“ zusammengefasst werden, die durch ein entsprechendes Angebot effektiv einen Preisdeckel für Sozialversicherungsleistungen anbietet.
Hierbei soll das Prinzip sein, dass niemand mehr als einen bestimmten Teil seines Einkommens für medizinische Dienstleistungen und Versicherungsbeiträge aufwenden soll. Dieser Satz soll bei 15\\\\% beginnen und danach nach Lebensalter prozentual steigen, bis zu 50\\\\% beim Renteneintritt. Darüberhinausgehende notwendige Kosten müssen dann von der Krankenversicherung übernommen werden. Hierbei sollte durch entsprechende Anreize ein kostenbewusstes Verhalten geschaffen werden. Individuelle Gesundheitsleistungen sollten hierbei bis zu einer gewissen Grenze im Teil angerechnet werden.
Bei Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung erwerbsunfähig sind, sollen je nach deren finanzieller Leistungsfähigkeit entsprechend niedrigere Grenzen gelten, bis hin zu 0\\\\%.
Bestehende Regelungen zur PKV, zu Gesundheitsrücklagen usw. sollen dabei bestehen bleiben. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen Teil der Deutschen Krankenversicherung werden. Die GOÄ sollen einmalig an die Realität angepasst werden, und danach regelmäßig durch eine öffentliche Kommission festgelegt werden.
Die Pflegeversicherung sollte ebenfalls soweit möglich privat sichergestellt werden. Hierbei soll jedoch der Grundsatz gelten, dass stärker als jetzt das private Vermögen in Anspruch genommen wird, bevor öffentliche Leistungen empfangen werden dürfen und auch nur insoweit die Kinder keinen Unterhalt leisten können. Die Beitragssätze sollen zudem nach der Kinderzahl gestaffelt werden.
Die Arbeitslosenversicherung (ALG 1) soll auch in das Private überführt werden. Für alle Sozialversicherungen soll eine Versicherungspflicht bestehen. Für Menschen, die am Markt nicht versicherbar sind, soll für die Kranken- und Pflegeversicherung die Deutsche Krankenversicherung als Insurer of Last Resort einspringen, mit den entsprechenden Regelungen als Kostendeckel.
Wir fordern zudem eine Pflicht-Privathaftpflichtversicherung die fahrlässig verursachte Personenschäden außerhalb des Straßenverkehrs und der Berufsausübung übernehmen soll. Hierbei ist aufgrund der geringen Summe lediglich von sehr kleinen Beiträgen auszugehen, die wiederum bei Opfern von Fahrlässigkeit das Roulette, von einer wohlhabenden oder armen Person verletzt worden zu sein, beheben soll.
Ganz ohne Steuern geht es nicht
Um die Finanzierung der jeweiligen Ebene zu gewährleisten, sollen diese in erster Linie eigenständige Finanzierungsgrundlagen erhalten. Die möglichen Steuern des Bundes sollen abschließend im Grundgesetz aufgezählt werden. Länder sollen ein eigenständiges Steuerfindungsrecht besitzen, dass natürlich Art 3 GG entsprechen muss. Die Länder sollen zudem ihren Kommunen bestimmte Steuer-Erhebungsrechte zuweisen.
Zudem kann ein Land seinen Kommunen aus seinem Haushalt eine für alle Bewohner flache pro-Kopf-Umlage zahlen, oder sich einen flachen pro-Kopf-Betrag pro Bewohner zahlen lassen. Eine weitere Anpassung dieser Umlagen soll aber durch das Grundgesetz ausgeschlossen sein, um die eigenständige Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherzustellen.
Wenn eine Schenkungs- und Erbschaftssteuer erhoben wird, soll diese keine Ausnahmegenehmigungen mehr enthalten, da dieses einen im Effekt regressiven Steuersatz bedeutet. Soweit Betriebsvermögen betroffen ist, soll eine Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft erfolgen und der entsprechende Anteil am Betrieb öffentlich versteigert werden. Ausnahmen für Bauernhöfe und ähnliche Fälle lehnen wir zudem ab. Unsere bestehende Beschlusslage zu Schenkungs- und Erbschaftssteuern wird durch diesen Absatz nicht beeinträchtigt.
Die kommunalen Vorbehalte im formellen und materiellen Baurecht sollen vollständig abgeschafft werden, sodass jeder auf seinem eigenen Grund und Boden bauen darf was er/sie/diverse will. Einzig besonders Immissionsintensive Gewerbe und Landwirtschaft sollen auf eigene Zonen begrenzt werden.
Im Gegenzug sollen 100\\\% aller Erschließungskosten grundsätzlich durch den Bauherrn getragen werden. Wenn die Bereitstellung gleichwertiger öffentlicher Güter an einem Ort höhere Kosten verursacht, soll zudem ein Hebesatz auf die Grundsteuer fällig werden.
Stadtwerke sollen als GmbH oder AG verfasst sein und sich grundsätzlich selbst über Nutzungsgebühren decken. Für die Übernahme von Aufträgen mit der öffentlichen Hand als Abnehmer soll eine marktwirtschaftlich transparente Zahlung an die Stadtwerke geleistet werden. Die Stadtwerke sollen unabhängiger Rechnungsprüfung unterliegen und nach ordentlichen kaufmännischen Grundsätzen geführt werden. Die Auswahl und Bereitstellung von Heizstoffen soll damit unter wirtschaftlich-rationellen Gesichtspunkten ohne politische Einflussnahme erfolgen.
Wir fordern die vollständige Ersetzung von Grundsteuern, die auch den Wert von Gebäuden besteuern durch Landwertsteuern nach Henry George, die ausschließlich den Wert des Landes besteuern. So wird produktive Investition nicht länger bestraft. Die Haupteinnahmequellen der Kommunen sollen die Landwertsteuer und die Gewerbesteuer sein.
Auf Landesebene soll ein einheitlicher Sockelsatz der Landwertsteuer und der Gewerbesteuer die finanzielle Leistungsfähigkeit sicherstellen. Zudem soll jedes Land seinen Umsatzsteuersatz selbst festlegen. Anders als der Hebesatz der Kommune soll dieser Satz landesweit einheitlich sein und direkt dem Land zugutekommen.
Dem Bund soll zudem die vollständige Einkommenssteuer aller Menschen im Inland, sowie die Hälfte der Umsatzsteuereinnahmen jedes Landes, zustehen.
Die administrative Erhebung aller Steuern soll Landessache sein. Das Land kann die Verwaltungskosten einbehalten und den restlichen Ertrag an den Bund und die jeweilige Kommune übertragen.