Beschlusslage



Schweinfurt, 10. Oktober 2009

Kontrolliertes Fernsehen statt GEZ Abzocke

Ungültig!

Inanspruchnahme des öffentlich rechtlichen Medienangebots loszukoppen. 

Zum jetztigen Zeitpunkt ist es dem Bürger nicht möglich das Angebot an privaten 

Fernsehsendern, welches er durch Werbekonsum mitfinanziert, losgelöst von dem 

öffentlich rechtlichen Medienangebot zu konsumieren ohne GEZ-Gebühren zu zahlen. 

Dies soll als erster Schritt zur ratierlichen Abschaffung der GEZ verstanden werden.