Beschlusslage



7. Oktober 2011

Warnung vor „Blitzern“

Blitzer sollen nur an Unfallschwerpunkten eingesetzt werden und nicht zur Erzielung von Einnahmen dienen. Blitzer sollen vor allem auch häufiger eingesetzt werden, um einen Erziehungseffekt zu erreichen. Wird ein Autofahrer geblitzt ist ihm zusammen mit dem Bußgeldbescheid anzuzeigen, dass er an einem Unfallschwerpunkt geblitzt wurde.

Begründung: Blitzer sollen nur an problematischen und gefährlichen Stellen im Straßenverkehr aufgestellt werden und nicht als Einnahmequelle der Kommunen bzw. des Staates.