Beschlusslage



Würzburg, 16. Dezember 2018

Abschaffung der Blutentnahme ohne Richtervorbehalt

Die Jungen Liberalen Unterfranken fordern, den Richtervorbehalt für die Blutentnahme für alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wieder einzuführen. Der 2017 eingeführte Paragraph 81a Abs. 2 S. 2 StPO (Strafprozessordnung), der eine richterlose Blutentnahme beim Verdacht einer Straftat erlaubt, ist entsprechend zu streichen. Ein Eingriff in das im Art. 2 Abs. 2 GG geschützte Recht auf körperliche Unversehrtheit darf nicht ohne richterlichen Vorbehalt erfolgen. Auch der Paragraph 46 Abs. 4 S. 2 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz), der eine Blutprobe ohne Richtervorbehalt beim Verdacht vorliegender Ordnungswidrigkeiten erlaubt, muss gestrichen werden.

KV Würzburg