Beschlusslage



Würzburg, 16. Dezember 2018

Mehr Transparenz bei Kündigungsfristen

Die Jungen Liberalen Unterfranken fordern mehr Transparenz für Verbraucher bei Kündigungsfristen für Verlängerungen von Vertragsverhältnissen.

Eine Verlängerung von Verträgen, die über eine regelmäßige Lieferung von Waren oder eine regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen abgeschlossen wurden, soll unwirksam werden, wenn der Verbraucher nicht zwischen zwei und vier Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist vom anderen Vertragsteil entweder schriftlich, in Textform oder sonstigen digitalen Mitteln und in klar dem Zwecke dienlicher Wahrnehmbarkeit auf seine jetzt bestehende Möglichkeit zu kündigen und die anstehende Kündigungsfrist hingewiesen wird. Im gleichen Zuge soll über die Form der Kündigung sowie die Adresse, an die sie sich richten muss, hingewiesen werden. Bei online abgeschlossenen Verträgen soll die Benachrichtigung auch per eMail möglich sein, davon sind monatlich kündbare Verträge ausgenommen. §309 Nr. 9 des BGB soll dafür entsprechend geändert werden.

Damit soll den Unternehmen auch weiterhin Planungssicherheit bezüglich künftiger Einnahmen und zu tätigen Investitionen gewährleistet werden, auf der anderen Seite aber die Transparenz für Verbraucher deutlich erhöht werden.

KV Würzburg, Lucas Beckedorff